predigt online

hey leute, ... hat länger gebraucht... aber die predigt von Catrin ... von Ende Juli ist nun online. lol...
gruss

06.09.10 15:42 /martin

stand up

Jesus does not call us just to sit in church and vegetate as if in a rest home. We have a job to do, not a hobby; but the biggest job of all is to change the world. It is a joint effort, we together and with Christ. He said, “I will build my church” (Mat16:18). You and I are part of the equation. God bless you.

06.09.10 08:43 /Reinhard Bonnke

männerfilme.

wiegesagt... optimale mischung

kalte pizza
+
kaltes bier (solange vorrat reicht)
+
männerfilme zu auswahl stehen
stolz und vorurteil;
email für dich oder
predator...
19uhr in gerlachshausen.


:D

05.09.10 14:41 /beni

meiner

auffassung nach ja... :) oder wie verstehst du den text?

05.09.10 14:38 /BGB beni

@BGB

was bedeutet das jetzt?
Könnten wir raus, wenn wir wollten?

05.09.10 10:21 /Alex

samstagabend

feiere ich ab 20 uhr meinen geburtstag nach. herzliche einladung an alle spontanen steigers vorbeizuschauen.

03.09.10 21:43 /catrin (30 jahre)

Juli sagt...

auf Wiedersehen. Sie fliegt heute Abend nach Moskau und grüßt uns alle. Da ihr Internet (in Deutschland!) streikt, übernehme ich das hier.

Wir beten für dich, Juli*

03.09.10 21:38 /Catrin

§565

(1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, Räume oder im Schiffsregister eingetragene Schiffe ist die Kündigung zulässig,


1.

wenn der Mietzins nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;


2.

wenn der Mietzins nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;


3.

wenn der Mietzins nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke oder im Schiffsregister eingetragene Schiffe jedoch nur für den Ablauf eines Kalendervierteljahres.

(1a) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.

(2) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate. Eine Vereinbarung, nach welcher der Vermieter zur Kündigung unter Einhaltung einer kürzeren Frist berechtigt sein soll, ist nur wirksam, wenn der Wohnraum zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist. Eine Vereinbarung, nach der die Kündigung nur für den Schluß bestimmter Kalendermonate zulässig sein soll, ist unwirksam.
...
(5) Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Nr. 3, Absatz 4 Nr. 2 sind auch anzuwenden, wenn ein Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann.

03.09.10 18:16 /BGB

morgen

miniztryoart von 13-20Uhr!!!!
mit peter pan ab 15Uhr!!!

bei den baptischten. www.baptisten-pforzheim.de

03.09.10 17:11 /M.O.A.

Danke für diese Auslegung

so habe ich Phil 2,15 noch nie gesehen. Danke!

Darüber freue ich mich jetzt schon, seitdem ich die Mail gelesen habe

01.09.10 23:06 /Ruben